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AVBs

Ein paar Vereinbarungen für die Veranstaltung zwischen dir und uns

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern an dem Event “Bierdiplom″ und dem Veranstalter (hörsaal event UG (haftungsbeschränkt)).
  2. Mit dem Kauf eines Tickets / Teilnehmerheftes erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen vollständig und ausnahmslos an.


§ 2 Zutritt zum Event

  1. Jeder der das 18. Lebensjahr vollendet hat darf an dem Event teilnehmen.
  2. Der Erwerb des Teilnehmerheftes / Tickets (print@home / digitales Ticket) berechtigt zum Zutritt zu dem Event zur auf dem Teilnehmerheft stehenden Uhrzeit.
  3. Die am Start ausgehändigten Armbänder und Diplome berechtigen am Veranstaltungsabend zum Verzehr der angebotenen Getränkespecials in den teilnehmenden Locations.
  4. Ein Start Endet nach 20.00 bzw. 21.00 Uhr. Nach 20.15 bzw. 21.10 Uhr verfällt die Zutrittsberechtigung. Die letzte Startzeit ist unter dem Reiter „Städte“ zu finden.
  5. Es gelten die zu dem Zeitpunkt des stattfindenden Events geltenden Corona Regelungen in der jeweiligen Stadt.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, die Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer zu verschärfen.
  7. Beim Online-Kauf müssen bereits alle Teilnehmerdaten hinterlegt werden. Die Teilnehmerdaten werden 2 Wochen nach dem Event aus der Datenbank gelöscht. Die Teilnehmerdaten werden ggf. an das Gesundheitsamt und / oder Ordnungsamt zur Nachverfolgung weitergegeben.
  8. Werden Teilnehmerdaten fälschlicherweise angegeben, so kann dies rechtliche Folgen haben bzw. zum Ausschluss vom Event führen.


§ 3 Regeln

  1. Es gelten zusätzlich die auf dem Teilnehmerheft vermerkten Regeln für die komplette Dauer des Events.


§ 4  Rückkauf und Umtausch

  1. Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Teilnehmerhefte / Tickets (print@home / digitales Ticket) ist ausgeschlossen.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass der oder die Teilnehmer nicht zur vereinbarten Uhrzeit am Startort sind. Das Teilnehmerhefte / Ticket verliert 15 Minuten nach der angegebenen Startzeit seine Gültigkeit, sofern der Start vor Ort nicht verzögert wird. Dies gilt insofern, dass hörsaal events für die Verzögerung verantwortlich ist. Aus eigenverschuldeter Verzögerung besteht keine Entschädigung!


§ 5 Zutritt zu den Locations

  1. Der Eintritt zu den teilnehmenden Locations ist frei.
  2. Sofern nicht anders vermerkt, fällt in keiner Location ein Mindestverzehr an.
  3. Die teilnehmenden Locations können aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum den Ausschank von Alkohol etc. im Einzelfall verweigern.
  4. Das Hausrecht übt der jeweilige Gastronom aus.
  5. Bei mehreren Endlocations wird der kostenlose Zutritt zu der im Vorfeld gebuchten Endlocation gewährt. In den anderen Endlocations muss ggf. separat Eintritt bezahlt werden.
  6. Es gelten die zu dem Zeitpunkt des stattfindenden Events die geltenden Corona Regelungen der jeweiligen Stadt. Dies bedeutet auch, dass sich alle Teilnehmer an die Abstände und Vorgaben in den Locations halten müssen. Jeder Teilnehmer muss sich ggf. in die Location mittels QR Code ein- und ausloggen.


§ 6 Presse und Fotos

  1. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos von Ihnen gemacht werden.
  2. Es ist dem Veranstalter gestattet die während des Events “Bierdiplom″ gemachten Fotos in lokalen Zeitungen und auf den Internetpräsenzen des Veranstalters zu veröffentlichen.
  3. Es ist dem Veranstalter gestattet, einzelne Bilder zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
  4. Zwecks Löschung einzelner Fotos von den Internetpräsenzen des Veranstalters, ist dieser direkt zu kontaktieren.


§ 7 Haftungsausschuss

  1. Für Waren und Dienstleistungen die von Dritten (w.z.B. den Locations) erbracht werden schließt der Veranstalter die Haftung aus.
  2. Bei etwaigen Haftungsansprüchen hat sich der Teilnehmer direkt an den Dritten zu wenden.
  3. Für den Fall das Schäden durch Missachtung der Regeln oder unerlaubte Handlung, während dem Event „cheers in 10“ entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Osnabrück.


§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand 02.12.2023